Überschuldung
Wenn ein Unternehmen langfristig nicht genug Gewinn erzielen kann, um die laufenden Schulden zu tilgen, dann spricht man von einer Überschuldung. Dies kann sowohl bei Privatpersonen, als auch bei juristischen Personen geschehen. Allerdings müssen juristische Personen ein Insolvenzantrag stellen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind die bestehenden Schulden abzudecken und eine Überschuldung festgestellt wird. Eine Ausnahme bildet lediglich eine juristische Person mit persönlich haftendem Gesellschafter. In der Praxis ist es so, dass der …