Limitierter Auftrag
An der Börse unterscheidet man grundsätzlich zwischen limitierten und unlimitierten Aufträgen. Bei einem limitierten Auftrag legt der Investor einen bestimmten Kurs oder Preis fest, dieses Limit muss dann von dem Handelshaus beachtet werden. Es darf also keine Über- oder Unterschreitung des Limits bei einem Kauf oder Verkauf der Wertpapiere geben. Der Depotverwalter kann für ein solches Limit eine zusätzliche Gebühr vom Anleger verlangen.