Handelsfachwirt

Grundlegende Begriffserklärung des Handelsfachwirts

Der Handelsfachwirt ist ein anerkannter Abschluss auf einer Meisterebene (also vom Lehrberuf abstammend). Die Prüfung zum Handelsfachwirt  ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss. Nach einer nach Branchen differenzierten kaufmännischen Ausbildung wird der Berufstitel „geprüfter Handelsfachwirt“ vergeben. Bei der Prüfung selbst handelt es sich um eine bundeseinheitliche Prüfung, welche auf Basis einer eigenen Rechtsordnung erfolgt. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer zusammen.

Der Handelsfachwirt wird vor allem in Handelsunternehmen tätig. Besonders im Groß- und Einzelhandel findet der Handelsfachwirt  Beschäftigung. Meist findet man den Handelsfachwirt in den Fach- und Führungsgremien auf der mittleren Führungsebene von großen Konzernen, aber auch bei Klein- und Mittelbetrieben. Typische Gesellschaften, in denen der Handelsfachwirt Anstellung findet, sind zum Beispiel Werksvertretungen, und Zweigstellen, in Fachmärkten, Warenhäusern, bei Vertragshändlern und -niederlassungen, bei Handels- und Filialgeschäften sowie in Versandhandelsunternehmen.

Für die Weiterbildungsprüfung bestehen für den Handelsfachwirt aber keine bundeseinheitlichen rechtlichen Regelungen. Es existieren zwar einheitliche Vorschriften, welche von der Industrie- und Handelskammer veröffentlicht wurden, allerdings haben diese mehr Richtliniencharakter als gesetzliche Vorschrift.

Für die Ausbildung zum Handelsfachwirt  gibt es grundsätzlich einen starken Verbreitungsgrad. Im Jahre 1995 bestanden bereits knapp 75 kammerrechtliche Regelungen, aber bis heute gibt es keine einheitliche gültige bundesweite Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt.

Gelehrt werden Grundlagen in Unternehmensführung, Handelsmarketing, Logistikmanagement. Volkswirtschaft, Finanzwissenschaft und Grundlagen der Beschaffungspolitik in Unternehmen. Es werden auch zusätzliche Wahlinhalte angeboten. Die Wahl eines Wahlpflichtfaches ist Pflicht.

Die Ausbildung dauert zwischen 3 und 24 Monaten. Es gibt Lehrveranstaltungen, welche man besuchen kann. Der Besuch nicht verpflichtend, wird aber von der Handelskammer angeraten. Nicht jeder kann zur Ausbildung bzw. zur Prüfung antreten. Man muss erfolgreich eine Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel vorweisen können. Danach ist noch mindesten 1 Jahr Berufspraxis erforderlich. Wenn man diese nicht direkt im Handel gemacht hat, ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis in einem verwandten Bereich erforderlich.

Die Prüfung erfolgt schriftlich und endet mit einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil werden die 5 Pflichtfächer sowie das verpflichtende Wahlfach geprüft. Die Prüfung dauert etwa 2 Stunden je Prüfungsteil. So wird zum Beispiel Marketing 2 Stunden lang geprüft, dann Führung und Personalmanagement 90 Minuten; das Pflichtfach Volkswirtschaft dann wiederum nur 60 Minuten und der Bereich Beschaffung wiederum 90 Minuten.

Der mündliche Teil ist relativ kurz und besteht aus einer zehnminütigen Präsentation über ein selbstgewähltes Thema und anschließenden Fragestellungen aus dem Gremium.

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