Was versteht man unter dem Steuerfachwirt und welche Weiterbildungsmöglichkeiten für den Steuerfachwirt gibt es?
Unter dem Begriff „Steuerfachwirt“ versteht man einen Steuersachbearbeiter auf sehr hohem Niveau. Der Bildungsabschluss ist öffentlich-rechtlich anerkannt. Er bietet dem Absolventen viele berufliche Möglichkeiten. Die Ausbildung setzt einen erfolgreichen Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsschwerpunktes voraus. Dies ist im Berufsbildungsgesetz eindeutig geregelt. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung, welche auf Basis einer gesonderten Rechtsverordnung erfolgt. Zuständig für die Prüfungskommission ist die Steuerberaterkammer in Deutschland. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung darf man die Berufsbezeichnung Steuerfachwirt tragen. In der Regel arbeitet der Steuerfachwirt in großen oder kleinen Kanzleien, aber auch in der Industrie in den entsprechenden Finanzabteilungen.
Zugelassen wird man zur Prüfung, wenn man bereits ein einfacher Steuerfach-Angestellter in einer Kanzlei ist. Man muss eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit vorweisen. Diese muss hauptberuflich ausgeübt worden sein, eine nebenberufliche Tätigkeit wird nicht akzeptiert bzw. wird auf die fehlende Praxiszeit runter gerechnet, sodass sich die entsprechende Praxiszeit anteilig verlängern kann. Die Tätigkeit muss in einer Steuerberatungskanzlei oder in der Wirtschaftsprüfung erfolgen. Alternativ kann ein gleichwertiger Beruf als Praxiszeit angerechnet werden. Das können Tätigkeiten in einer Rechtsanwaltskanzlei, als Industriekaufmann, als Kaufmann im Außenhandel oder als Bankkaufmann sein. Entsprechend länger wird aber die nötige Praxiszeit angesetzt, nämlich mit einer fünfjährigen praktischen Tätigkeit. Sie muss aber gezielt im Bereich des Steuer- und Rechnungswesens erfolgt sein. Auch in diesem Fall verlangt das Gesetz aber eine mindestens 3 Jahre dauernde Tätigkeit im Rahmen einer steuerberatenden oder auch einer wirtschaftsprüfenden Tätigkeit. Als letzte Möglichkeit die notwendige Praxiszeit zu erlangen, kann man 8 Jahre lang in einer Kanzlei arbeiten, die notwendige Praxiszeit, welche höher als normal liegt, wiegt die fehlende Berufsausbildung daher auf.
Der Steuerfachwirt beschäftigt sich mit der Erstellung von Jahresabschlüssen, Tätigkeiten im Rahmen der Steuergestaltung, der Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich, Beratungen bei Existenzgründungsfragen, Beratung bei Fragen zur Vermögensverwaltung und Planung dessen, der Vorbereitung und Gestaltung von Beratungen bei unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Fragen und vielem mehr. Insgesamt ist der Beruf des Steuerfachwirts somit ein sehr spannender, abwechslungsreicher und lukrativer Job, der es dem Steuerfachwirt erlaubt ein vielfältiges Aufgabengebiet zu bewältigen.
Vertretung des Unternehmens nach „außen“
Der Steuerfachwirt ist nicht nur für die Unternehmen selbst tätig, sondern ist auch mit der Kontaktpflege zu Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern betraut und dazu berechtigt.