Die Stichprobeninventur gehört zu den gesetzlich zulässigen Verfahren der Durchführung der Inventur. Bei der Stichprobeninventur eine so genannte Teilerhebung durchgeführt. Aus der Erfassung der Stichproben werden dabei die Werte durch eine Hochrechnung nach streng vorgegebenen Prinzipien ermittelt. Eine solche Teilhebung nach dem Prinzip der Bestandsaufnahme über Stichproben muss nach gesetzlich festgelegten Grundsätzen vorgenommen werden. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 241 Absatz 1 im HGB (Handelsgesetzbuch). Hier wird für eine Stichprobeninventur festgelegt, dass sie
- auf anerkannten mathematischen, statistischen Verfahren beruhen muss, zum Beispiel auf der Mittelwertschätzung,
- die gleiche Aussagekraft und Stimmigkeit vorausgesetzt werden kann wie bei der kompletten Erfassung der Wertbestände,
- sie auf den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführen (GoB) durchgeführt wird.
Diese Form der Inventur kann zur Anwendung kommen, wenn Gründe der Wirtschaftlichkeit gegen eine Stichtagsinventur oder eine der anderen Inventurformen spricht. Voraussetzung muss immer die volle Gewährleistung von Richtigkeit und Vollständigkeit sein. So können Gründe der Wirtschaftlichkeit in einem Unternehmen gegen eine stückweise Gesamterfassung der Bestandswerte sprechen.
Geltende Einschränkungen für die Stichprobeninventur
Für die Durchführung einer Stichprobeninventur gelten bestimmte Einschränkungen. So ist die Stichprobeninventur nicht zulässig, wenn es sich um Waren handelt, die leicht verderblich sind (beispielsweise verderbliche Lebensmittel und ähnliche Waren) und bei denen mit einem erheblichen Schwund gerechnet werden kann. Auch bei überdurchschnittlich wertvollen Gegenständen ist die Stichprobeninventur keine anwendbare Form der Inventur.
Vor- und Nachteile für das Unternehmen bei der Stichprobeninventur
Von erheblichem Vorteil ist das Verfahren der Stichprobeninventur für große Unternehmen. Hier würde die Inventurdurchführung mittels zählen, wiegen und messen in unbotmäßiger Weise die Wirtschaftlichkeit hemmen. So wäre es kaum möglich, in einem großen Elektrounternehmen alle einzelnen Schräubchen und weiteren Kleinteile einzeln zu erfassen und zu zählen. Es werden in diesem Fall nur die sehr hochwertigen Bestände durch die Zählung erfasst, der Rest wird mittels der Stichprobeninventur ermittelt.
Ein Nachteil besteht in der Anwendung der vorschriftsmäßigen mathematisch-statistischen Verfahren für Erfassung, die gewährleistet sein müssen. Des Weiteren muss auf eine hohe Genauigkeit der Schätzungen und Hochrechnungen gesehen werden, damit sich hier keine Fehler für die Aufnahme des Inventars in die Bilanz ergeben. Die Lagerbuchhaltung muss auf dieses Inventurverfahren ebenfalls abgestimmt werden.