Leasing

Leasing ist eine Art von Fremdfinanzierung. Leasing ist im Bereich des Zivilrechts angesiedelt. Laut zivilrechtlicher Herleitung ist Leasing defacto ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Man könnte auch sagen, dass es ein atypischer Mietvertrag ist. Bei diesem Begriff kann man allerdings im Rahmen der öffentlichen Kommunikation einen entsprechend und überwiegend umfassenden Begriffsdeutung aufgefasst wird. Es ist eine bedeutende Finanzierungsalternative.

Leasing ist in der Theorie nicht einheitlich definitiert

Leasinggeber schafft das Leasinggut an und verleast es an den Leasingnehmer. Der Leasinggeber beschafft das Leasinggut und finanziert es auch. Dadurch wird gegen Bezahlung ein Vermögensgut an den Leasingnehmer geliehen. Allerdings muss man feststellen, dass es keine einheitliche Definition des Begriffs Leasing gibt. Man findet es sowohl weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur.

Im Falle eines mobilen Leasings, dem sog Immobilen Investitionsgüterleasing, wird in der Regel durch eine Leasinggesellschaft das geforderte Objekt bestellt und nach Unterzeichnung des Leasingvertrages an den Leasingnehmer verleast. Man tritt dadurch betreffend des gewünschten Objektes in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag ein. Der Leasingnehmer kann eigentlich alles selbst bestimmen, was das Fabrikat betrifft. Denn es gibt  spezielle Ausstattungsoptionen die durch den Lieferanten erfüllt werden. Ausserdem werden meist in der Praxis auch die allgemeinen Bedingungen wie zum Beispiel der Preis mit dem Lieferanten ausgehandelt.

Was die Kosten der Beschaffung und Finanzierung des Fahrzeuges betrifft, so werden diese durch die Leasinggesellschaft getragen. Mit dieser schliesst man auch im selben Umfang einen geschlossenen Nutzungsüberlassungsvertrag über das entsprechende Objekt ab. Dadurch werden auch die entsprechenden Mindesterlösen garantiert, die während der gesamten Laufzeit des Vertrages zur Gänze bzw. auch in einem wesentlichen Teil durch die Partner gegenfinanziert werden. Allerdings gibt es vor Annahme eines Leasingantrages auch entsprechende Prüfungen, welche durch die Leasinggesellschaft entschieden wird. In der Regel betrifft das die Bonität des Antragstellers sowie auch die Bewertung des Objektes.

Auch wird über den Kauf sowie das Leasing im Normall in einer Besprechung verhandelt. Ein Leasingvertrag dauert in der Regel etwa 3 Jahre. Dies ist für einen Fall von einem Fahrzeug angenommen. Im Mobilienleasing dauern die Verträge viel länger und es gibt spezielle Fälle wie zum Beispiel das Flugzeug Leasing wo es sehr spezielle Bedingungen gibt. Hierfür gibt es Spezialisten welche die Vertrage ausarbeiten können.

Man zahlt als Leasingnehmer entsprechende (monatliche) Leasingraten, welche die Kosten für die Nutzung bzw. Wertverschleiss des Objektes während der Leasingzeit darstellen. Zur Finanzierung wird zusätzlich auch noch ein Aufschlag für Verwaltungskosten verrechnet. Weiters werden auch noch unter Umständen gesetzliche Gebühren verrechnet. Diese sollten auch den Gewinn des Leasinggebers decken.

Ausgewiesen wird das Leasing Geschäft auf der Kapitalseite der Bilanz. Das Kapital ist in der Betriebs- und Volkswirtschaft auf unterschiedliche Art und Weise definiert. Im betriebswirtschaftlichen Sinne versteht man unter dem Kapital die Summe aller Passiva eines Unternehmens und somit die finanziellen Mittel die für Investitionen innerhalb des Betriebes zur Verfügung stehen. Diese Finanzmittel (in der Form von in der Regel Geldkapital – aber auch unter Umständen Humankapital) werden dann der betriebswirtschaftlichen Verwendung gewidmet um damit entsprechende Leistungen und Waren zu produzieren.

Im volkswirtschaftlichen Sinne handelt es sich um den Bestand an den in einer Volkswirtschaft produzierten Gütern die durch Produktionsmittel (hier eben das Realkapital) produziert bzw. geschaffen werden können. Damit werden die Voraussetzungen für die Erstellung von Gütern und Dienstleistungen geschaffen. Im weiteren Sinne versteht man darunter auch Produktionsfaktoren und Humankapital. In diesem Kapitel ist aber nur die betriebswirtschaftliche Verwendung des Begriffes von Relevanz.

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