Von ordentlichen Kapitalerhöhungen sind besonders Gesellschaft mit beschränkter Haftung und AG s betroffen. Es handelt sich um Kapitalgesellschaften. Von den Kapitalgesellschaften sind besonders die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und auch die AG s deshalb zu erwähnen. Die Gesellschaft die am zweitmeisten betroffen ist, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ihrer gesetzlichen Konstruktion nach vor allem für Mittelbetriebe vorgesehen. Ihr Mindestkapital ( ist gleich das Stammkapital ) beträgt zur Zeit nur ca EUR 40.000 ( je nach Rechtsgebiet bzw. Land unterschiedlich) Sie ist aus diesem Grund auch in ihrer Struktur weniger streng gesetzlich geregelt als die AG.
Sie muss keinen Aufsichtsrat bestellen ( es sei denn, das Stammkapital beträgt eine bestimmte Summe und dieser Grenzwert wird überschritten und es sind mehr als 50 Gesellschafter oder im Schnitt mehr als 300 Beschäftigte vorhanden oder die Gesellschaft beherrscht aufsichtsratspflichtige Gesellschaften, die inklusive der herrschenden Gesellschaft im Schnitt mehr als 300 Beschäftigte haben oder sie ist unter gleichen Bedingungen Komplementar einer KG), die Bilanz muss nicht veröffentlicht werden und, wenn nach Gesetz oder Satzung kein Aufsichtsrat bestellt werden muss, auch nicht von einem WP überprüft werden. Auch die Einwirkungsmöglichkeit der Gesellschafter auf die Geschäftsführung sind gesetzlich grösser als bei der AG.
Die ordentliche Kapitalerhöhung in der Praxis
In der Praxis wird diese Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung aber auch bei grossen Unternehmen dann gewählt, wenn das Kapital nur von wenigen oder sogar nur von einem Gesellschafter (es gibt auch die 1 Mann Gesellschaft mit beschränkter Haftung) aufgebracht wird. Ein weiterer Grund, warum die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung trotz der mit ihr verbundenen KÖST Belastung im Wirtschaftlichen Alltag so oft gewählt wird, ist die Möglichkeit, auch mit dem Gesellschafter – Geschäftsführer einen Dienstvertrag und insb. einen Pensionsvertrag abschliessen zu können, was bei Einzel Unternehmungen und Personengesellschaften nicht möglich ist.
Das meiste Kapital kann mit der AG aufgebracht werden. Bei dieser wird das Grundkapital – in Deutschland ca 10 mio EUR — in Aktien verbrieft. Die Aktien sind, wenn im Gesellschaftsvertrag nicht anderes vereinbart oder durch die Hauptversammlung beschlossen worden ist, Inhaberaktien, die formlos verkauft bzw. in sonstiger Form weitergegeen werden können. Dadurch, dass sehr viele Aktionäre aufgenommen werden können und Aktionäre ausserdem mehr als 1 Aktie zeichnen können, kann sehr viel Kapital aufgebracht werden.
Hinsichtlich der Kapitalaufbringung ist noch von Bedeutung, dass neben den Aktien, die mit normalen Rechten versehen sind (Stimmrecht, Dividenden Recht, Recht auf Bezug neuer – junger – Aktien, Recht auf Liquiditationserlös), (ist Stammaktien) noch Aktien ausgegeben werden können, die mehr Rechte besitzen (das heisst Vorzugsaktien). Hier sind Dividendenvorzüge sowie Liquidationsvorzüge zu erwähnen.