Die Erstellung der Herstellkosten des Umsatzes (HKU) bildet die Basis für die Berechnung der Zuschläge für Gemeinkosten von Verwaltung und Vertrieb. Als Grundlage für die Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes dient hier, wie bei vielen anderen Berechnungen, der BAB (Betriebsabrechnungsbogen). Der BAB enthält alle Berechnungen und rechnerischen Fakten, die für die geforderte Ermittlung notwendig sind.
Bestandteile und Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes
Für die Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes in einem Unternehmen werden verschiedene errechnete Kosten angelegt, die sich aus dem BAB ablesen lassen. Die Rechnung der Herstellkosten des Umsatzes sieht dann so aus:
Einzelkosten der Fertigung + Gemeinkosten der Fertigung + Einzelkosten Material + Gemeinkosten Material = Herstellkosten
Herstellkosten + Minderung vom Bestand -Bestandsvermehrung = Herstellkosten des Umsatzes
Vorgehen bei der Berechnung für die Herstellkosten des Umsatzes
Im ersten Schritt der Rechnung für die Herstellkosten des Umsatzes werden also die Herstellkosten bei der Erzeugung des Produkts berechnet. Dieser Teil der Rechnung ist eng an das Produkt und seine direkte Herstellung gebunden. Zu diesen Kosten gehören die Kosten für das gesamte benötigte Material, und zwar für das Material zur Anfertigung des Produkts wie auch die Gemeinkosten, die dem Material zuzurechnen sind.
Im zweiten Schritt geht es um die Veränderungen, die beim Bestand erscheinen. Hier wird der Mehrbestand jeweils von der zuvor erhaltenen Größe abgezogen, während die Minderung des Bestands jeweils hinzugerechnet werden muss. Wie oben gezeigt, ergeben sich bei diesem Vorgehen am Ende die Herstellungskosten des Umsatzes.
Für die Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes wird jeweils ein festgelegter Zeitraum, eine bestimmte Periode, zugrunde gelegt. Daher findet diese Berechnung auch innerhalb der Kostenträgerzeitrechnung statt. Die eigentliche Bedeutung gewinnt die Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes für die Ermittlung und rechnerische Darstellung vom Gemeinkostenzuschlagsatz der Verwaltung und des Vertriebs. Grundlagen für die Berechnung des HUK liefert auch hier der Betriebsabrechnungsboden (BAB).