Ein Rationalisierungskartell ist eine Form des Kartells, bei der Absprachen zu Rationalisierungen in wirtschaftlichen Prozessen, wie bei Investitionen, Finanzierung, Produktion, Absatz, Einkauf, Vertrieb getroffen werden.
Das Rationalisierungskartell gehört zu den neueren Formen des Kartells. Rationalisierungskartelle unterscheiden sich bezüglich ihrer Rechtmäßigkeit durch das einfache und das höhere Rationalisierungskartell. Dabei sind solche Formen des einfachen Rationalisierungskartells, zum Beispiel als Form des Mittelstandskartells, rechtlich unbedenklich, die der allgemeinen Wirtschaftlichkeit dienen und den Wettbewerb nicht in bedenklicher Weise gefährden. Die höheren Formen dieses Kartells, bei denen um große Eingriffe auf das Marktgeschehen und gleichzeitig Einfluss auf die Preisgestaltung geht, sind unterliegen dagegen dem Verbot von Kartellen, die zu einschneidenden Wettbewerbsbeschränkungen führen.
Das einfache Rationalisierungskartell
Das einfache Rationalisierungskartell unterliegt in der Regel nicht dem Kartellverbot. Es muss allerdings von den Kartellbehörden genehmigt werden. Um vom Kartellverbot ausgenommen zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind:
- Die Kartellabsprachen führen zu erhöhter Wirtschaftlichkeit und Leistung der Unternehmen, technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Bedingungen werden erheblich verbessert.
- Eine eventuelle Beschränkung des Wettbewerbs ist eine notwendige Voraussetzung der Steigerung des allgemeinen Nutzens hinsichtlich der Wirtschaft.
- Die Leistungssteigerung, die bedingt Einfluss auf geminderten Wettbewerb hat, schlägt sich zum Nutzen einer besseren Versorgung der Verbraucher nieder.
Rationalisierungskartelle dieser Art sind oft Zusammenschlüssen von mittelständischen Unternehmen.
Rationalisierungskartelle der höheren Form
Beim höherstufigen Rationalisierungskartell sind die teilnehmenden Unternehmen zumeist Großunternehmen im Rahmen der Oligopole. Hier werden Absprachen über einheitliche Normierungen, Festlegung von Typen getroffen, die zur starken Beschränkung des Wettbewerbs beitragen, ohne für Konsumenten für spürbare Verbesserungen zu sorgen. Normen- und Typenabsprachen drängen Anbieter vom Markt, deren Angebote sich in anderen Normierungen bewegen, jedoch deshalb nicht weniger wertig sind. Teilweise handelt es sich hier um Absprachen zwischen Konzernen, die über die Produktionsmöglichkeiten, Beschaffung und Vertrieb bestimmter Produkte verfügen und somit eine Normen- und Typenabgleichung leicht durchsetzen können. Diese Art der Rationalisierungskartelle fällt unter die geltenden