Als zeitliche Abgrenzung bezeichnet der Gesetzesgeber eine genau aufgeführte Geschäftsfallperiode. Diese muss lückenlos aufgeführt werden, um die Veränderungen und den aktuellen Stand des Unternehmens beurteilen zu können.
Als zeitliche Abgrenzung bezeichnet der Gesetzesgeber eine genau aufgeführte Geschäftsfallperiode. Diese muss lückenlos aufgeführt werden, um die Veränderungen und den aktuellen Stand des Unternehmens beurteilen zu können.