Arbeitgeberverbände

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Einen Zusammenschluss von Arbeitgebern oder Unternehmen um ihre eigenen Interessen gegenüber Staat und Gewerkschaften zu vertreten nennt man Arbeitgeberverband. Ziel von Arbeitgeberverbänden ist es im gesamten für seine Mitglieder politische Themen anzusprechen die Tarife, soziale Belange, den Arbeitsmarkt und die eigene Gesellschaft betreffen. Arbeitgeberverbände organisieren sich nach Branchen und Berufsgruppen. Waren sie erst nur auf nationaler Ebene vertreten, gibt es seit der Europäischen Union auch europaweite Arbeitgeberverbände. Die sogenannten Dachverbände agieren somit in ganz Europa. Zu den Hauptaufgaben von Arbeitgeberverbänden gehören Tarifverhandlungen, Information ihrer Mitglieder über Weiterentwicklung und Rechtsbeistand bei tariflichen und sozialen Fragen, die den Arbeitsmarkt mit einschließen.

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