Besitzwechsel

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Der Besitzwechsel steht auf der Aktivseite in der Bilanz. Dies ist so, weil der Wechsel sich bis zum Bilanzstichtag im Nennwert des Unternehmens befindet. Der Verkäufer erhält von seinem Kunden einen akzeptierten Wechsel, somit entsteht eine Wechselforderung. Diese Wechselforderung wird im Rechnungswesen als Besitzwechsel bezeichnet. Befindet sich die Wechselforderung im Besitz des Gläubigers, spricht man vom gezogenen Wechsel. Dieser wird in der Bilanz im Umlaufvermögen aufgeführt. Zu den Besitzwechseln zählen neben Kreditgewährungen auch Inkassokosten. Besitzwechsel werden zur Sicherheit bei Lieferanten oder Dritten hinterlegt. Besitzwechsel können bis zu Ihrem Fälligkeitsdatum an Wert verlieren.

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