Bestandsverzeichnis

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Der Begriff „Bestandsverzeichnis“ kommt sowohl im Grundstücksrecht als auch im Einkommenssteuerrecht vor. Im Grundstücksrecht bezeichnet er den Auszug des Grundbuchs, in dem die Katastereintragung eines Grundstücks verzeichnet ist. In Bezug auf das Einkommenssteuerrecht handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem das komplette bewegliche Anlagevermögen für Steuerzwecke (R 5.4 EStR) aufgelistet ist. Die Auflistung erfolgt durch laufende Inventur oder alljährliche körperliche Bestandsaufnahme.
Auch voll abgeschriebene Anlagegüter werden hier erfasst, nicht aber geringwertige Wirtschaftsgüter und bewegliche Anlagegüter, für die zulässigerweise ein Festwert angesetzt wird. Das Verzeichnis enthält die exakte Bezeichnung, Bilanzwert, Höhe der Herstellungs- oder Anschaffungskosten oder den Abgangstag sowie Tag der Anschaffung oder Herstellung im Falle permanenter Inventur.

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