Das Geschäftsjahr bezeichnet allgemein den Zeitraum, in dem ein Unternehmen geschäftliche Tätigkeiten in seinem Bereich vornimmt und einen Jahresbericht dafür schreibt. Technisch gesehen beginnt das Geschäftsjahr stets mit der Eröffnungsbilanz, es schließt mit dem Bilanzstichtag, der maximal zwölf Monate nach dem Eröffnungsstichtag sein darf. Normalerweise sind Kalenderjahr und Geschäftsjahr allerdings identisch, lediglich in wenigen Ausnahmefällen weicht es ab. Diese Abweichungen müssen allerdings stets vom zuständigen Finanzamt genehmigt werden, ansonsten sind sie steuerlich nicht wirksam. Zudem ist der Beginn des Geschäftsjahres im Regelfall rechtlich bindend, um die Bilanzkontinuität gewährleisten zu können.