Gewinnverwendung

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Die Gewinnverwendung ist diejenige Verwendung des Gewinnes eines Unternehmens. Er kann verwandt werden zur Einstellung in den Geschäftsrücklagen, als Gewinnvortrag oder zur Ausschüttung an die Gesellschafter des jeweiligen Unternehmens. Nach der rechnerischen Feststellung des jeweiligen Gewinnes mittels Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung folgt meist die Aufteilung des Gewinnes auf die einzelnen Gesellschafter oder Anteilseigner. Auch eine Gewinneinbehaltung kann hier folgen. Zur Aufteilung der Gewinnverwendung sind mehrere Faktoren zu beachten. Hierzu zählen insbesondere die Rechtsform des Unternehmens, die jeweiligen Beteiligungsverhältnisse, sowie die per Vertrag geregelten Rechtsverhältnisse. Besonders die von der Rechtsform des Unternehmens abhängigen Rechnungslegungsvorschriften sind für die Gewinnverwendung von entscheidender Bedeutung.

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