Das gezeichnete Kapital eines Unternehmens bezeichnet das Kapital, das auf die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber seinen Gläubigern beschränkt ist. Es handelt sich bei gezeichnetem Kapital zudem um einen gesonderten Gliederungspunkt in der Bilanz des jeweiligen Unternehmens. In der jeweiligen Handelsbilanz wird das gezeichnete Kapital auf der Seite der Passivposten unter A. I. eingetragen. Angegeben wird das gezeichnete Kapital in jedem Falle mit dem Nominalwert. Bei Aktiengesellschaften ist dieser Nominalwert daher das Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist das Stammkapital das gezeichnete Kapital.