Ein Girokonto ist das Umlaufkonto der meisten Menschen. Es ist ein sogenanntes Kontokorrentkonto und dient zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs einer Person. Seit dem 1. Juli 2010 besteht für diese Kontenform ein eigenes Pfändungsschutzgesetz, da es für die Zahlung der persönlichen Kosten, besonders auch im elektronischen Handel, unersetzlich ist. Da das Girokonto ein Kontokorrentkonto ist, ist die Bank in der Pflicht, täglich ein Saldo zu ermitteln und zu erstellen. Für Girokonten besteht trotz ihrer Bedeutung für das alltägliche Leben allerdings kein Kontrahierungszwang, das heisst, eine Bank darf einen Kunden durchaus ablehnen. Der Zins für Guthaben auf Girokonten ist meist sehr gering, die Verzinsung bei Überziehung im Gegensatz dazu allerdings relativ hoch. Lediglich für Schüler, Auszubildende und Studenten ist die Kontoführung meist kostenlos.