Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind – ungeschriebene ebenso wie festgeschriebene – Regeln zur korrekten Buchführung und Bilanzierung. Diese Regeln ergeben sich aus den Erfahrungen, die durch Theorie und Praxis gewonnen wurden. Durch die Anwendung dieser Grundsätze wird es Gläubigern und Unternehmen gleichermaßen erleichtert sich vor unkorrekten Daten und Informationen aller Art zu schützen. Gesetzlich verankert sind die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung vor allem im § 238 des Handelsgesetzbuches.
Als Hauptgrundsätze werden meist mehrere Richtlinien vorgesehen. So soll eine korrekte und ordnungsgemäße Buchführung sachgerecht organisiert sein und den Jahresabschluss übersichtlich gliedern. Alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens müssen übersichtlich, fortlaufend, sachlich, fachlich und formal korrekt und zeitgerecht gebucht werden, wobei jeder Buchung ein Beleg als Nachweis zugrunde liegen muss. Sämtliche Buchungsunterlagen müssen zudem aufbewahrt werden. Außerdem ist es verboten, Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge miteinander zu verrechnen. Ferner ist es verboten dass Buchungen unleserlich gemacht werden, weshalb auch Einträge mit Bleistiften verboten sind. All diese Grundsätze dienen lediglich der korrekten, sauberen Organisation und Protokollierung innerhalb des jeweiligen Unternehmens, weshalb sie als Grundlage jeder korrekten Buchführung angesehen werden. Jedes kaufmännische Unternehmen sollte sich diesen Grundsätzen verpflichtet fühlen, wenngleich nicht alle Grundsätze gesetzlich festgelegt worden sind.