Als Hauptversammlung wird eines der insgesamt drei Organe der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien oder der Societas Europaea bezeichnet. In der Hauptversammlung treffen sich sämtliche Aktionäre des Unternehmens um über die aktuelle, vergangene und zukünftige Lage des Unternehmens informiert zu werden und Beschlüsse zu treffen. Jede Gesellschaft hält dabei mindestens einmal pro Jahr eine ordentliche Hauptversammlung ab. Stimmberechtigt sind hier allerdings nur diejenigen Aktionäre, die eine Stammaktie des Unternehmens besitzen. Hier werden wichtige Entscheidungen getroffen, wie zum Beispiel Änderungen an der Geschäftsordnung des Unternehmens, die Ernennung neuer Aufsichtsräte oder die Auflösung der Gesellschaft. Laut Aktiengesetz sind zur Zustimmung 75 Prozent der Stimmen erforderlich, wobei allerdings je nach Unternehmen auch andere Zahlen festgelegt werden können. Die außerordentliche Hauptversammlung dagegen findet lediglich nach Einladung statt. Sie kann beliebig oft einberufen werden, wobei allerdings meist nur bei besonderen Ereignissen eingeladen wird.