Geht eine Privatperson oder ein Unternehmen insolvent (also wird zahlungsunfähig) wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Etwaiges verbliebenes Vermögen des Schuldners wird auf die vorhandenen Gläubiger aufgeteilt. In jenem Falle, in welchem kein Vermögen vorhanden ist, bekommen die Gläubiger nichts. Ein solches Verfahren wird niemals von Amtswegen eingeleitet. Immer muss erst ein Antrag vom Gläubiger oder den Schuldnern eingereicht werden. Anschließend prüft das Gericht den Antrag auf dessen Richtigkeit. Wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, wird das Vermögen des Schuldners eingefroren und so dessen Verfügung darüber deutlich eingeschränkt. Die Zustimmung des Insolvenzverwalters ist für jede Tätigkeit nötig.