Zunächst sind Investmentfonds (französisch für „Kapital“) Beteiligungen an Fondsvermögen. Der Anleger wird so Miteigentümer an dem Vermögen und ist so auch gewinnbeteiligt. Der Anteil ergibt sich aus dem Wert des Fondsvermögens und den gekauften Anteilen. Die Möglichkeiten der Beteiligung sind sehr vielfältig. Zum einen gibt es die einmaligen Anlagen, genauso wie kontinuierliche Einzahlungen. Nach deutschem Recht ist Fondsvermögen Sondervermögen, das heißt bei etwaiger Insolvenz wird der Erhalt des Kapitals gesichert. Zulassung erhalten Investmentfonds durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Erworben werden können diese börsentäglich bei Banken, Discountbrokern oder direkt bei den Fondsgesellschaften.