Joint Venture (aus dem Englischen für „gemeinsames Wagnis“) spricht man, wenn zwei wirtschaftlich sowie rechtlich getrennte Unternehmen eine gemeinsame Tochtergesellschaft gründen. Es handelt sich also Allgemein gesehen um eine spezielle Form der Kooperation. Beide Teilnehmer bringen ihr Kapital sowie andere nützliche Ressourcen (z.B. Wissen, Technologie oder Ähnliches) ein.
Joint Venture steht für eine Kooperation von gleichberechtigten, wirtschaftlich und rechtlich unabhängigen Unternehmen. Bei einem Joint Venture tragen die Partner die Verantwortung und das Risiko gemeinsam, genauso wird auch der Gewinn gemeinsam verteilt. Es gibt Joint Venture zwischen zwei, aber auch vielen Unternehmen, der Prozentsatz der Kapitalbeteiligung kann sehr unterschiedlich sein, ebenfalls der zeitliche Horizont, mit dem die Geschäftsbeziehungen angelegt sind. Die rechtliche Grundlage eines Joint Ventures ist ein Joint Venture-Vertrag, der durch die Partnerunternehmen geschlossen wird und in dem die Interessen und Ziele definiert sind. Die erstem Joint Venture entstanden in den 1920-er Jahren in den USA, Frankreich und Deutschland. Später folgten besonders die großen Exportnationen dem Beispiel und heute gibt es überall auf der Welt internationale Joint Venture, besonders China, Indien und die osteuropäischen Staaten arbeiten in großem Umfang damit.
Die Vorteile eines internationalen Joint Venture liegen unter anderem in der Aufteilung des finanziellen Risikos aber auch in der Ausnutzung der Kenntnisse des Marktes durch das lokale Partnerunternehmens. So lassen sich die eigenen Stärken mit denen des Partnerunternehmens kombinieren und es entstehen Synergieeffekte und Wettbewebs-Vorteile. Auf der anderen Seite verlangen viele Entwicklungsländer oder Schwellenländer es auch im eignen Interesse, dass bei Direktinvestitionen auch regionale Partnerunternehmen beteiligt werden. Wer als Unternehmen in solchen Ländern Fuß fassen möchte, kommt deshalb oft nicht um ein Joint Venture herum.