Kapitaleinlage

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Von einer Kapitaleinlage wird immer dann gesprochen, wenn ein Beitrag zum Kapital des Unternehmens geleistet wird. Hier kann es sich sowohl um Geld handeln, um Aktien als auch um andere materielle Güter. Der Nutzen für den Kapitaleinleger ist, dass dieser so zum Beispiel Gesellschafter des Unternehmens wird und damit eine Beteiligung am Unternehmen gewonnen hat, oder aber insofern er dies schon ist, seinen Anteil je nach gegebener Menge vergrößert. Kapitaleinlagen werden immer dem Eigenkapital des Unternehmens zugeordnet. Sie können auf der einen Seite entweder dem Stamm- oder dem Grundkapital zugerechnet werden. Weiterhin können sie als Rücklagen gebucht werden.

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