Die Legitimationsprüfung ist eine Prüfung, bei der die persönlichen Angaben eines Kunden überprüft werden. Diese Prüfung wird oft im Bereich der Bankgeschäfte oder beim Verkauf von Waren mit einer Altersbeschränkung über das Internet eingesetzt. Auch die Überprüfung von Unterschriften und Urkunden zählt zu dem Bereich der Legitimationsprüfung. Im Rahmen der Prüfung werden die Daten des Kunden mit Hilfe von dessen Ausweis, Reisepass oder Meldebestätigung geprüft. Das geschieht in der Regel in einer Postfiliale oder bei Warensendungen durch den Mitarbeiter.
Eine Legitimationsprüfung beschreibt sowohl die Feststellung der Identität von Personen, als auch die Prüfung von Unterschriften auf Urkunden und anderen Schriftstücken hinsichtlich ihrer Echtheit. Kreditinstitute wie zum Beispiel Banken verlangen dies oft vor der Eröffnung eines Kontos, Depots oder Schließfachs.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert eine Legitimationsprüfung?
Möchte man die Identität einer Person feststellen, wird auf das gängige Mittel zurück gegriffen: die Überprüfung des Personalausweises oder des Reisepasses. In diesen Dokumenten finden sich sämtliche Angaben zur eindeutigen Identifizierung einer Person: Name, Vorname, Geburtstag und -ort, Wohnort, Staatsangehörigkeit etc. Dokumente wue beispielsweise der Führerschein werden oft nicht anerkannt, da hier verschiedene Angaben fehlen, beispielsweise Wohn- oder Geburtsort.
Wer führt Legitimationsprüfungen durch?
Generell müssen solche Prüfungen von allen Kreditinstituten, aber auch anderen wirtschaftlichen Einrichtungen, sowie von Polizei/ Gerichten durchgeführt werden, soll eine Unterschrift bestätigt werden, bei deren Tätigung kein Zeuge anwesend war. Hierbei gult: stimmen Unterschrift auf dem Papier und die auf dem Personalausweis überein, wird von deren Echtheit ausgegangen.
Eine Legitimationsprüfung außerhalb von Kreditinstituten kann unterlassen werden, sofern beim Unterzeichnen des Dokumentes noch eine zweite Person anwesend war; welche die Echtheit der Unterschrift bestätigen kann.
Notare führen ebenfalls Legitimationsprüfungen durch – bei Beglaubigungen und Beurkundungen. Bei einer notariellen Beglaubigung wird bestätigt, dassdie Unterschrift in Gegenwart eines Notars getätigt wurde und der Erklärende sowie die im Vertrag namentlich erwähnte Person identisch sind.