Mitschuldner

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Wird ein Kredit aufgenommen, dann gibt es mindestens einen Schuldner, der dem Kreditinstitut die geliehene Summe schuldet. Neben dem eigentlichen Schuldner kann es aber auch weitere Schuldner, die sogenannten Mitschuldner geben. Ein Mitschuldner geht genauso wie ein alleiniger Schuldner mit dem Institut einen Vertrag ein und muss daher auch den Verpflichtungen nachkommen. Neben dem Hauptschuldner tragen also auch die Mitschuldner die volle Verantwortung für die Rückzahlung des Kredites. Kommt also der Hauptschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann sich das Kreditinstitut an den Mitschuldner wenden und von diesem auch die gesamte offene Summe einfordern. Ein Beispiel ist hier zum Beispiel die Aufnahme eine Kredites von einem Ehepaar, bei diesem beide Partner für den Kredit unterschreiben und beide auch dafür haften. Somit kann also auch ein Bürge als ein Mitschuldner betrachtet werden, da dieser bei Zahlungsverzug des Schuldners die offenen Rückstände begleichen muss.

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