Unter Negativmerkmalen werden Daten verstanden, welche auf eine schlechte Bonität der Person schließen lassen. Eine Unterscheidung in harte und weiche Negativmerkmale kann vorgenommen werden. Unter harten Negativmerkmalen versteht man Fakten, die für eine schlechte Bonität der betreffenden Person sprechen. Hierunter fallen beispielsweise Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine gerichtliche Bestätigung muss hierbei vorliegen. Weiche Negativmerkmale haben dagegen nur eine geringe Aussagekraft über die wirkliche Bonität eines Kreditnehmers. Hierunter können außergerichtliche Mahnungen, Mahnbescheide oder Klageerhebungen fallen. Bei weichen Negativmerkmalen handelt es sich um Fälle einseitiger Rechtsausübung eines Vertragspartners.