Personengesellschaft

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Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss aus mehreren Personen, mindestens zwei, zu einem bestimmten Zweck in einer Gesellschaft, bei der die rechtliche Ausrichtung abgestimmt ist. Die Mitgliedschaft innerhalb einer Personengesellschaft kann ohne die jeweilige Zustimmung der Mitglieder nicht übertragen oder vererbt werden. Die Geschäfte werden von den Gesellschaftern geführt. Alle Gesellschafter oder ein Teil der Gesellschafter haften persönlich, das heißt sie haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person und besitzt damit keine eigene Rechtsfähigkeit. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft sowie Die GmbH & Co. KG sind als Personengesellschaften wählbar.

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