Unter einer Privateinlage versteht man, wenn ein Unternehmer aus seinem Privatvermögen materielle oder auch finanzielle Werte dem Unternehmen zur Verfügung stellt. Durch die Privateinlage wird das Eigenkapital des Unternehmens erhöht. Die Privateinlage muss buchhalterisch auch auf dem Privatkonto verbucht werden. Beispiele für Privateinlagen sind beispielsweise verauslagte Reisekosten oder Porto. Von einer Privateinlage spricht man auch, wenn ein Fahrzeug vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen übergeht. Falls ein übergehendes Wirtschaftsgut drei Jahre vor der Privateinlage beschafft worden ist, muss buchhalterisch der entsprechende Wert erfasst werden, allerdings darf dieser aber den Wert der maximal fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen.