Ein Privatkredit ist ein Kredit, der vom Darlehensgeber als Privatperson vergeben wird. Dies bedeutet der Darlehensgeber vergibt den Kredit nicht gewerblich, als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes. Der Privatkredit wird auch häufig als Konsumentenkredit an Privatkunden bezeichnet. Privatkredite werden häufig im Verwandtenkreis vergeben. Hierbei spricht man dann auch von Verwandtenkrediten. Darlehensgeber können generell beliebige Dritte Parteien sein. Hauptgrund für eine geringe Vergabe von Privatkrediten an nicht nahestehende Personen ist die Komplikation, die Bonität des Darlehensnehmers zu ermitteln.