Rückkaufswert

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Wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, ergibt sich mit der Laufzeit ein Rückkaufswert, der sich jährlich erhöht. Der Rückkaufswert eines Versicherungsvertrages gibt dann an, zu welchem aktuellen Wert der Versicherungsnehmer den betreffenden Vertrag kündigen kann. Der Rückkaufswert gibt die gesetzliche Bezeichnung an für den Betrag, den jemand bei einer Lebensversicherung bei der vorzeitigen Kündigung oder Rücktritt sowie Anfechtung eines Vertrages an den Versicherungsnehmer zahlt.

Bei dem Rückkauf „kauft“ der Versicherer seine vertraglichen versprochenen Rechte „zurück“. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gibt es eine Kündigungsvergütung. Praktisch handelt es sich um einen ausgezahlten Auflösungsbetrag zum gewählten Kündigungszeitpunkt. Dieser Wert des Auszahlungsbetrages setzt sich in der Regel aus den eingezahlten Beiträgen in den Versicherungsvertrag. Abgezogen werden die angefallenen Verwaltungsgebühren und die eventuellen Risikokosten.

Das können beispielsweise sein, die Modalitäten von Lebensversicherungen. Gerade in den ersten Laufzeitjahren eines Versicherungsvertrages ist darauf zu achten, dass der Rückkaufswert dann noch relativ gering ist. Dies erklärt sich so, dass in den ersten Vertragsjahren die Versicherer den größten Teil ihrer Verwaltungskosten legen und mit den Versicherungsbeträgen einfordern. Weil hier so verfahren wird, stehen viele der Anbieter in der Kritik. Alle Kunden, die ihren Vertrag gerne vorzeitig auflösen möchten, entstehen hier vergleichsweise große Nachteile – jedenfalls in den ersten Jahren nach Abschluss.

 

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