Um der SCHUFA grundpfandrechtlich geschützte Daten zu melden, muss ein Kreditnehmer eine Schufaklausel unterzeichnen. Diese ist ein fester Teil von Konto- und Kreditverträgen, in der die Einwilligung der Datenweiterleitung an die SCHUFA vom Kunden angegeben wird. Zusätzlich befreit die Klausel Kreditinstitute vom Bankgeheimnis. Sie ist ein wichiger Bestandteil, denn in den meisten Fällen, ist ohne Zustimmung der Schufaklausel keine Kreditvergabe der Institutionen möglich. Auch kann es dann zur Ablehnung einer Kontoeröffnung bei Kreditinstitutionen führen. Schufaklauseln gibt es nicht nur beim Aufnehmen eines Kredites, sondern auch schon beim einfachen Kauf eines neuen Handys soll man sich mit der Weitergabe der eigenen Daten an die SCHUFA einverstanden erklären.