Eine Sichteinlage ist ein angelegtes Vermögen auf der Bank, wie z.B. ein Girokonto. Es sind Einlagen, welche für eine bargeldlose Zahlung zur Verfügung stehen. Der Kunde kann stets auf seine komplette Sichteinlagen zugreifen und die Bank hat deshalb die kleinste Planungssicherheit betreffend dieser Gelder. Sichteinlagen werden sehr oft in Form von Kapital-Einlagen genutzt, da sie eine sichere Methode gegen Diebstahl sind. Im Gegensatz zu den Spareinlange müssen Banken bei der Verwaltung der Sichteinlagen hohe Summen bei den Zentralbanken in Verwahrung geben.
Alle kurzfristigen Guthaben auf den Girokonten bei Banken sind unabhängig vom Einleger Sichteinlagen. Das Wort Sichteinlage ist in der Vergangenheit belegt, es geht um das sehen des Geldes. Dies bedeutet, der Betrag ist jederzeit verfügbar und wird von der Bank nicht gebunden. Wichtig ist, dass nur Guthaben auch Sichteinlagen sein können, Kredite gehören nicht dazu. Sichteinlagen sind volkswirtschaftlich betrachtet kurzfristige Einlagen. In der Bilanz der Bank werden sie unter der Position kurzfristige Verbindlichkeiten verbucht. In der Bilanz des institutionellen Anlegers als Bankguthaben im Umlaufvermögen.
Die Sichteinlagen werden aktuell bei den weitaus meisten Banken nicht mehr verzinst und stehen daher für die Wiederanlage der Bank als sehr günstige Geldbeschaffung zur Verfügung. Allerdings kann die Bank mit den Sichteinlagen keine lange Anlagepolitik betreiben denn es besteht die Gefahr, dass der Anleger den Betrag auch wieder schnell verfügt. Bei den Girokonten ist diese Verfügung dauerhaft gegeben, es erfolgen die wiederkehrenden und auch neuen Buchungen aus der normalen Geschäftstätigkeit.
Bei den Privatkunden werden die Sichteinlagen rein durch Gutschrift des monatlichen Gehalts immer wieder regelmäßig aufgefüllt. Da für die Wiederanlage der Bank die Sichteinlagen von einem geringeren Interesse sind, bieten die Institute eine große Anzahl von Sparangeboten an. So wollen sie erreichen, dass der Kunde die Sichteinlagen in die bilanziell interessanteren Termineinlagen mit einer vereinbarten Laufzeit umwandeln.
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