Geregelt in den §§ 230 – 236 HGB ist die stille Beteiligung (auch oft als „stiller Gesellschafter“ oder „stiller Teilhaber“ bezeichnet) keine Rechtsform im gesellschaftrechtlichen Sinne. Ein stiller Teilhaber beteiligt sich dabei mit einer Vermögensanlage am Gewerbe eines Geschäftspartners, tritt dabei jedoch nicht nach außen hin in Erscheinung. Außerdem haftet er auch nicht im Außenverhältnis gegenüber Dritte – ganz im Gegensatz zum Eigentümer. Für seine Kapitalseinlage erhält er im Normalfall eine Gewinnbeteiligung oder sogar darüber hinaus einen vorher vertraglich festgelegten Zinssatz.
Beteiligung von Privatleuten an Unternehmen
Viele Anleger machen sich darüber Gedanken, wie Sie für ihr Kapital angemessene Zinsen erhalten können. Hier muss man sagen, dass solide Anlageformen bei einer Bank in der Regel nur geringe Zinsen versprechen. Es muss daher andere Möglichkeiten der Kapitalanlage geben. Eine dieser Kapitalanlagen ist die sogenannte „stille Beteiligung“. Hier gibt eine Privatperson eine bestimmte Geldsumme an ein Unternehmen. Die Privatperson tritt hierbei nicht öffentlich in Erscheinung. Sie hat bei der Firmenführung auch kein Mitspracherecht. Für das eingezahlte Kapital erhält sie bestimmte Zinsen und wird an eventuellen Gewinnen beteiligt. Sollte ein Unternehmen zu einem guten Preis verkauft werden, mach sich das auch für einen stillen Gesellschafter bezahlt. Er kann dann ein Vielfaches der Anlagesumme erhalten.
Im anderen Fall besteht aber auch ein großes Risiko. Wenn die Firma nur Verluste erwirtschaftet oder in die Insolvenz geht, kann das gesamte eingesetzte Kapital verloren sein. Eine solche Anlage sollte daher gut überlegt werden. Bei vielen Firmen ist eine Beteiligung erst ab einer bestimmten Summe möglich. In der neueren Zeit gibt es auch Online-Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, Geld für Firmen von Privatleuten zu sammeln. Hier handelt es sich um Firmen, die sich in der Gründungsphase befinden. Eine Beteiligung ist oft schon zu geringen Summen möglich. Auch hier kann aber das eingesetzte Geld vollständig verloren werden.
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