Auch Stundung genannt. So bezeichnet man eine vorübergehende Aussetzung von Tilgungsanteilen, die für einen Kredit gezahlt werden sollen. Dies ist nur mit der Zustimmung des Kreditgebers möglich, da es sich dabei um eine Abweichung von den vorher vereinbarten Konditionen – den Kreditbedingungen – handelt. Allerdings wird nicht der Zinssatz ausgesetzt, wodurch die Zinsen weiterhin bezahlt werden müssen. Die Tilgungsaussetzung ist vor allem dann von Vorteil, wenn gerade ein finanzieller Engpass herrscht, der lediglich zeitweilig ist. Wenn die ausgesetzten Tilgungsanteile nicht nachgezahlt werden, verlängert sich die Laufzeit dementsprechend.