Beim variablen Zinssatz gibt es keine festgelegte Höhe und Laufzeit des Kredites.
Ihm liegt die Zinsanpassungsklausel zugrunde. Sie besagt, dass der Kreditgeber den Zinssatz jederzeit dem aktuellen Zinssatz anpassen kann. So bekommt der Kreditnehmer dann eine Minderung oder Erhöhung bei den Raten. Der variable Zinssatz ist generell niedriger als bei einem fixen Zinssatz und es fallen keine Bereitstellungszahlungen an.
Zahlung der Restschuld sind kostenfrei. Ebenfalls sehr günstig für den Kreditnehmer ist der Vorteil, dass der Kredit innerhalb von drei Monaten gekündigt werden kann.