Der Versicherungsnehmer schließt bei der Versicherung seiner Wahl den Vertrag ab und ist somit auch der Versicherungsinhaber. Sämtliche Rechte und Pflichten dieses Vertrages unterliegen dem Versicherungsnehmer und er hat für die monatliche Zahlung der Beiträge zu sorgen.
Er erhält auch die Leistungen im Versicherungsfall. Die Ausnahme hierbei ist, wenn er diesen Vertrag für jemand dritten abgeschlossen hat, dann erhält dieser die Leistungen.
Er kann die Gestaltungsrechte einfordern und nutzen und die Versicherung auch wieder kündigen.
Versicherungsnehmer sind juristische oder natürliche Personen.