Verwandtendarlehen

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Das sind private Kredite, die privat oder auch gewerbsmäßig, unter Freunden und Verwandten abgeschlossen werden. Diese Art des Kredits gibt es schon seit Jahrtausenden und damals standen sie an der Tagesordnung, weil es keine Art des Kredites gab.
Auch heute spielen sie noch eine große Rolle, wobei die Verträge inzwischen ebenfalls mit bestimmten Vertragspunkten versehen werden, um sich abzusichern.
Für den Abschluss des Verwandtendarlehens ist allerdings kein Notar notwendig.
Abgeraten wird davon, dieses Darlehen nicht schriftlich festzuhalten, denn dann kann der Kreditgeber nicht nachweisen, dass der Kredit kein Geschenk war.
Manchmal kann eine Sicherheit eingetragen werden, z.B. das Auto des Kreditnehmers.

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