Wertberichtigungen

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Die Wertberichtigung ist ein Posten auf einer Bilanz für eine zu hoch bewertete Aktiva.Sind auf der aktiven Seite einer Bilanz Vermögenspositionen zu hoch bewertet, so muss die Korrektur mithilfe von Abschreibungen vorgenommen werden.Die indirekte Abschreibung ist nur noch dann zulässig, wenn der Wertansatz der zulässigen Abschreibung oberhalb der handelsrechtlich gebotenen Abschreibung liegt.Sich daraus ergebene Differenzen dürfen in den Sonderposten eingestellt werden, was auch als indirekte Abschreibung bezeichnet wird. Bei der indirekten Abschreibung bleiben die ursprünglichen Anschaffungskosten auf der aktiven Seite, dabei wird ein passiver Korrekturposten gebildet.

Definition des Begriffs Wertberichtigung

Wertberichtigung ist ein Begriff aus der Buchführung und wird für eine Korrekturbuchung auf der Passivseite der Bilanz gebraucht. Sie soll den Wert einer Position des Umlaufsvermögens, vor allem Forderungen, an seinen realistischen Wert anpassen. Im System der Buchführung stellen sie eine indirekte Wertkorrektur dar, weil sie nicht direkt auf das betreffende Konto „Forderungen“ gebucht werden, sondern auf das Konto „Wertberichtigungen“. Die eingetretene tatsächliche Wertminderung zeigt sich nicht direkt bei der Vermögensposition, wie es etwa bei den Abschreibungen üblich ist.

Uneinbringliche und zweifelhafte Forderungen

Forderungen, also Ansprüche, die das Unternehmen gegen Dritte, etwa den Kunden hat,
werden im Normalfall ausgeglichen, in dem der Kunde sie zahlt. Ist dies immer üblich, braucht es auch keine Wertberichtigung. Doch kommt es oft vor, dass Kunden ihre Schulden bei dem Unternehmen nicht zahlen oder nicht im vollem Umfang. Diese Forderungen gelten als uneinbringlich oder zweifelhaft.

Ein Beispiel zur Wertberichtigung

Ein Kunde schuldet einem Unternehmen 10.000 Euro zum 28.11. des Jahres. Am 30.06. stellt sich heraus, dass der Kunde die Forderungen I. gar nicht zahlen kann, II. nur noch 3.000 Euro.
Die Forderung wurde schon mit dem Absenden der Rechnung gebucht und zwar in Höhe von 10.000 Euro. Buchungssatz: Debitor Kunde 10.000 Euro an Umsatzerlöse Kunde 8.403,36 Euro und Mehrwertsteuer 1.596,64 Euro.
Im Fall I. wird nun die ganze Forderung über die Wertberichtigung als uneinbringlich abgeschrieben. Buchungssatz: Zweifelhafter Debitor Kunde 10.000 Euro an Debitor Kunde 10.000 Euro. Bei Gesamtausfall: Abschreibung auf Debitor Kunde 8.403,36 Euro und Vorsteuer 1.596,64 Euro an Debitor Kunde 10.000 Euro
Im Fall II: Nur ein Teil der Forderung, nämlich 7.000 Euro sind verloren und müssen berichtigt werden. Buchungssatz bei Wertberichtigung: Abschreibung Debitor 7.000 Euro an Debitor Kunde 7.000 Euro. Bei Eingang der Zahlung auf das Bankkonto. Bank 3.000 an Periodenfremde Erträge 2.521,00 Euro und Mehrwertsteuer 478,99 Euro.
Es handelt sich hier um Einzelwertberichtigungen, die sich aus dem Bewertungsprinzip des Niederstwertprinzips, also des Bilanzansatzes eines Vermögensposten mit dem aktuell niedrigsten Wert, ergibt.
Die Einzelwertberichtigung wird vorgenommen, wenn die Forderung in ihrem Umfang zweifelhaft geworden ist. Das heißt, dass der Kunde nur noch einen Teil der Forderung zahlen kann. Sie wird berechnet, in dem von dem ursprünglichen Forderungsbetrag die Tilgungsrate und eine zu erbringende mögliche Sicherheitsleistung, die der Kunde im voraus erbracht hat, abgezogen wird.

Pauschalwertberichtigung

Eine Pauschalwertberichtigung wird gebildet, wenn mehrere Forderungsausfälle eines Kunden anstehen und die Einzelwertberichtigung dieser Forderungen als zu arbeits- und zeitintensiv gelten. Der pauschale Betrag der Wertberichtigung erfolgt nach Erfahrungen des Unternehmens, den diese mit dem Zahlungsausfall ihrer Kunden in den letzten Jahren machten. Der Ansatz des Pauschalwertes muss vom Nettowert ausgehen und nachprüfbar sein.
Beispiel: Ein Kunde hat Probleme im Jahr 2015. Seine zwei offenen Rechnungen betragen zusammen netto 20000 Euro. Das Unternehmen rechnet hier mit einem pauschalen Verlust von 10 %. Nettoforderung: 20.000 Euro davon 10 % = 2.000 Euro. Also eine Pauschalwertberichtigung von 2.000 Euro.
Buchungssatz: Einstellung in PWB Kunde an PWB auf Forderung 2.000 Euro

Weitere Anwendungen für Wertberichtigungen.

Wertberichtigungen sind auch als indirekte Abschreibungen zu sehen, wenn der eigentliche Buchungsposten nicht direkt bebucht werden darf.
Beispiel: Ein Produkt liegt auf dem Lager und sinkt in seinem Wert. Zum Jahresabschluss wird nun eine Wertberichtigung gemacht, damit in der Bilanz das Produkt mit seinem tatsächlichen Wert auftaucht.
Produkt: Einkaufswert 2014: 1.000 Euro, tatsächlicher Wert 2015: 400 Euro.
Die Wertberichtigung findet nun für 600 Euro statt.
Der Wert in Höhe von 400 Euro erscheint in der Bilanz.

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